Wir hattens hier ja ab und an schon von dieser leidigen Initiative mit ihrem unbrauchbaren Gegenvorschlag. Hier eine wunderbare Alternative, formuliert von Franz Hohler. Und ja, nennt mich Träumer und Utopisten – ich erachte diese Titel als Kompliment.
Gegenvorschlag
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-5 (neu)
I
3 Im Wissen darum, dass ohne sie
a weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,
b weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und
Restaurants betrieben würden,
c weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt
würden,bedankt sich die Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und
Ausländern, die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck,
dass sie mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserm Lande ermöglichen und
heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.4 Sie hofft, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen
vertraut zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.5 Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen
Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.II
Übergangsbestimmungen:
Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für
jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt
hat.



