Das Wort zum Sonntag hat heute die Schweizer Bundesverfassung, und zwar der halbe achte Artikel:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Und jetzt lesen wir, was die komische Initiative will, über die wir demnächst mal abstimmen dürfen:
Die Ausländerinnen und Ausländer verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind.
Ich bin ja kein Jurist, aber wieso solcher Schund nicht augenblicklich wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit ungültig erklärt worden ist, nähme mich ja schon wunder.